Gewerbezentralregisterauskünfte (gewerbliches Führungszeugnis)

Gewerbezentralregisterauskünfte (gewerbliches Führungszeugnis)

Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.

Junge Frau sitzt in der Küche und schaut in einen Laptop, auf der Küchenzeile liegen mehrere Ordner. Um ihr Gewerbe als Immobilienverwalterin zu beantragen, benötigt sie eine Gewerbezentralregisterauskunft (gewerbliches Führungszeugnis). - Canva

In öffentlichen Vergabeverfahren werden im Allgemeinen nur solche Auskünfte akzeptiert, die nicht älter als drei Monate sind. Beteiligt sich ein gewerbliches Unternehmen an mehreren Ausschreibungen im Jahr, wird empfohlen, jeweils rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen. Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben.

Zuständigkeit

Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen. Jede Person kann auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erhalten.
Haben Betroffene gesetzliche Vertretende, so können auch diese den Antrag stellen. Andere Personen können nicht bevollmächtigt werden.

Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (zum Beispiel Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Mülheim an der Ruhr haben und hier im Gewerberegister und im Handelsregister eingetragen sein. Nur die gesetzlichen Vertreter*innen der Firma können den Antrag hier stellen.

Personen, die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar senden an das

Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Telefon: 0228 / 99410-40

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird von der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Bonn ausgestellt. Für die Bearbeitungszeit müssen Sie in der Regel mit zwei Wochen rechnen. Die Stadt Mülheim hat auf die dortige Bearbeitungszeit keinen Einfluss, ein Antragsvordruck steht unten zum Herunterladen bereit.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann auch online ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) erfolgen. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar.

Unterlagen

Unterlagen

Natürliche Personen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • beglaubigte Kopie des gültigen Perslonalausweises oder Passes
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, gegebenenfalls Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde

Juristische Personen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Handelsregisterauszug
  • Kopien der gültigen Personalausweise oder Pässe der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer*in)
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, gegebenenfalls Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde

 

Gebühren

Gebühren

13,- Euro

 

Kontakt

Kontakt

Kontext


Stand: 01.02.2024

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