Heilpraktikerin / Heilpraktiker

Niederlassung als Heilpraktikerin /Heilpraktiker

Sie besitzen die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und möchten in Mülheim an der Ruhr eine eigene Praxis eröffnen? Bitte senden Sie uns ein formloses Anschreiben und eine beglaubigte Kopie Ihrer Erlaubnisurkunde zu. Ihre Daten werden registriert und es findet eine turnusmäßige Kontrolle Ihrer Praxis statt.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung aus.

Ausbildung
Es existieren unterschiedliche Schulen, die eine Ausbildung zur Heilpraktikerin / zum Heilpraktiker anbieten.
Bitte informieren Sie sich im Internet.

Prüfung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
Die Prüfung angehender Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker - auch für den Bereich der Psychotherapie (sog. "kleiner Heilpraktiker") - wird von der Stadt Krefeld durchgeführt. Fragen zum Anmeldeverfahren und Prüfungsablauf richten Sie bitte direkt an:

Stadt Krefeld, Fachbereich Ordnung
Am Hauptbahnhof 5
47792 Krefeld
Tel.: 0 21 51 / 86 23 16
Fax: 0 21 51 / 86 23 25
www.krefeld.de

Kontakt


Stand: 04.02.2009

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel