Informationen für Kindertagespflegepersonen
Tagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig. Sie übernehmen für längere Zeit einen verantwortungsbewussten, vertrauensvollen und verlässlichen Betreuungs- und Bildungsauftrag, der dem Wohl und der Förderung des Kindes dient.
Die Eignung der Tagespflegeperson wird vom Amt für Kinder, Jugend und Schule überprüft. Zur Erweiterung der vorhandenen pädagogischen Kompetenz ist der Besuch von Qualifizierungsmaßnahmen und Erste-Hilfe-Kursen verpflichtend. Geeignete Tagespflegepersonen erhalten die auf fünf Jahre befristete Pflegeerlaubnis.
Hinweise zur Verlängerung der Pflegeerlaubnis und verschiedene Antragsformulare finden Sie unter den untenstehenden Links.
Allgemeine Bedingungen zur Bewilligung von Jugendhilfe können Sie unterhalb des Beitrags als PDF-Datei herunterladen. Außerdem finden Sie im Kontext die Formulare zur Anmeldung und Änderungsmitteilung von privat und öffentlich finanzierten Kindern in Tagespflege.
Kontakt
Kontext
- Allgemeine Bedingungen zur Bewilligung von Jugendhilfe (Dateigröße: 200 KB/-typ: pdf)
- Anmeldung Tagespflege (Dateigröße: 15 KB/-typ: pdf)
- Änderungsmitteilung Tagespflege (Dateigröße: 12 KB/-typ: pdf)
Stand: 16.03.2012














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