Lastschrifteinzugsermächtigung
Mit dem Vordruck geben Sie dem Amt für Beteiligungs- und Finanzsteuerung, Team Zahlungsabwicklung, die Erlaubnis, fällige Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Vor allem bei wiederkehrenden Zahlungen wie Grundbesitzabgaben, Hunde-, Gewerbe- und Vergnügungssteuer, Kindergartenbeiträge und -verpflegungskosten erspart Ihnen die Erteilung einer Einzugsermächtigung die regelmäßige Überwachung Ihrer Zahlungen. Außerdem werden alle Änderungen in der Höhe der Teilbeträge automatisch berücksichtigt.
Sie können den Vordruck zur Lastschrifteinzugsermächtigung herunterladen und ausdrucken. Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck senden Sie bitte an die angegebene Adresse zurück.
Kontakt
Kontext
Stand: 11.05.2012














[schließen]
Bookmarken bei