Neubau/Ersterwerb für Selbstnutzer
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt günstige Wohnungsraumfördermittel zur Verfügung, mit denen insbesondere Haushalten mit Kindern geholfen werden sollen, zu einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung zu gelangen.
Für die Feststellung, wer zum förderungsberechtigten Personenkreis gehört, kommt es in erster Linie auf die Höhe des Haushaltseinkommens und die Anzahl der Haushaltsangehörigen an. Die Höhe des Baudarlehens beträgt 85.000,00 Euro und erhöht sich für jedes zum Haushalt rechnende Kind um 5.000,00 Euro. Zusätzlich kann noch ein Starterdarlehen von 10.000,00 Euro beantragt werden. Die Darlehen sind zinslos, es wird lediglich ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % erhoben.
Zu beachten ist:
Fördermittel müssen grundsätzlich vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des Kaufvertrages für ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Ausführliche Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Weitere Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie auch bei einem der unten genannten Ansprechpartner.
Die zur Beantragung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie ebenfalls bei einem der unten genannten Ansprechpartner oder Sie können sie sich online bei der NRW.BANK abrufen.
Unterlagen
- Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen
- Falls schon konkrete Vorstellungen vorhanden sind ein Exposé, Wohnungsgrundriss oder ähnliches.
Gebühren
Die Gebühren betragen bei Bewilligung 350,00 Euro.
Kontakt
Stand: 11.07.2011













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