Archiv-Beitrag vom 14.02.2023Rosenmontagszug: Glasverbot und "Familienfreundliche Zone"

Archiv-Beitrag vom 14.02.2023Rosenmontagszug: Glasverbot und "Familienfreundliche Zone"

Damit das närrische Treiben rund um den Rosenmontagszug reibungslos abläuft, bittet die Stadt Mülheim an der Ruhr, folgende Hinweise zu beachten.

Damit das närrische Treiben rund um den Rosenmontagszug reibungslos abläuft, bittet die Stadt Mülheim an der Ruhr, folgende Hinweise zu beachten. So gilt rund um den Rosenmontagszug ein Glasverbot. - Online Redaktion - Referat I - Canva - Jose Gonzalez Buenaposada

So gilt rund um den Rosenmontagszug ein Glasverbot. Das Verbot gilt am Rosenmontag, 20. Februar, in der Zeit von 12 bis 20 Uhr, und zwar auf dem gesamten Weg des Rosenmontagszuges zuzüglich eines parallel zum Zugweg verlaufenden beidseitigen Sicherheitsstreifens von 100 Metern, sowie auf dem gesamten Rathausmarkt. Verboten ist das Mitführen von Gläsern und Glasflaschen sowie sonstigen Glasbehältnissen - mit und ohne Inhalt. Zur Begründung führt die Stadt Mülheim in der im Amtsblatt veröffentlichten Allgemeinverfügung aus, dass Teilnehmende des Zuges durch zerbrochenes Glas verletzt werden könnten. Bei der Vielzahl von Personen, die den Rosenmontagszug besuchen, sei mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass mitgeführte Gläser und Glasflaschen fallen gelassen oder weggeworfen werden und diese hierbei zerbrechen. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass sich durch die auf dem Boden liegenden äußerst scharfkantigen Scherben Personen, insbesondere kleinere Kinder, verletzen.

Am Rosenmontag werden zudem Parkverbotszonen in der Innenstadt entlang des Zugverlaufs eingerichtet und kenntlich gemacht; die Zonen sind beigefügter Grafik 1 zu entnehmen.

Am Rosenmontag werden zudem Parkverbotszonen in der Mülheimer Innenstadt entlang des Zugverlaufs eingerichtet und kenntlich gemacht die Zonen sind beigefügter Grafik 1 zu entnehmen. - Ordnungsamt / allgem. Gefahrenabwehr und Außendienst

Der Zugverlauf ist aktuell folgendermaßen geplant:
Kaiserstraße, Leineweberstraße, Ruhrstraße, Schollenstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Bahnstraße, Am Löwenhof, Kurt-Schumacher-Platz, Kaiserplatz, Leineweberstraße, Friedrichstraße, Wertgasse, Ruhrstraße, Leineweberstraße, Schloßbrücke.


Die Stadt Mülheim bittet dringend darum, das Parkverbot zu beachten!

Während des Rosenmontagszuges kann der Verkehr von privaten und öffentlichen Parkplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen im gesamten Innenstadtbereich nicht abfließen.

Die Zufahrt zu den Krankenhäusern bleibt durchgehend gewährleistet, die Ausweichroute zeigt die beigefügte Grafik 2.

Die Zufahrt zu den Krankenhäusern bleibt durchgehend gewährleistet, die Ausweichroute zeigt die beigefügte Grafik 2. - Ordnungsamt / allgem. Gefahrenabwehr und Außendienst
Wie schon in den vergangenen Jahren wird auf dem Rathausmarkt während des Rosenmontagszuges eine „Familienfreundliche Zone“ eingerichtet. Ab 13 Uhr ist vor und neben dem leerstehenden Büdchen ein offenes Angebot für Kinder und Familien geplant - aber auch für alle anderen Interessierten, die den Rosenmontagszug ohne Alkohol- und Tabakkonsum verbringen wollen. Der Bereich wird mit Hinweisschildern als „Familienfreundliche Zone“ kenntlich gemacht und ist als Angebot ohne Kontrollen und Absperrungen geplant. Die Initiatoren bauen auf Gespräche und Verständnis der Mülheimer Jecken. Zur Verkürzung der Wartezeit auf den Rosenmontagszug wird das AWO Spielmobil einige Angebote für Kinder aufbauen. Die „Familienfreundliche Zone“ ist Teil der Aktionstage zur Suchtvorbeugung unter dem Motto „Feiern statt Reihern“ vom 13. bis zum 20. Februar, Veranstalter ist der Arbeitskreis Suchtvorbeugung der kommunalen Gesundheitskonferenz.

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Stand: 14.02.2023

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