Satzung über die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Grünanlagen
§ 1 Zuständigkeiten -> Satzung über die Benennung v. Straßen
(1) Die Benennung und Umbennung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Grünanlagen ist Aufgabe der Stadt.
(2) Die Zuständigkeiten über die Beschlussfassung sind in der Hauptsatzung geregelt.
§ 2 Bekanntgabe -> Satzung über die Benennung v. Straßen Der Beschluss über die Benennung oder Umbenennung wird ortsüblich bekanntgemacht.
§ 3 Beschilderung -> Satzung über die Benennung v. Straßen
(1) Die Eigentümer oder die ihnen gleichgestellten Rechtsinhaber an Grundstücken und baulichen Anlagen haben das Anbringen von Schildern von Schildern mit Namen und Erläuterung zu dulden. Der Eigentümer ist vorher zu benachrichtigen.
(2) Die Schilder dürfen nicht eigenmächtig geändert oder in ihrer Sichtbarkeit beeinträchtigt werden.
(3) Bei Umbenennungen sind die alten Schilder für eine Übergangszeit von einem Jahr zu belassen.
§ 4 Durchführung -> Satzung über die Benennung v. Straßen. Der Oberstadtdirektor regelt durch Verwaltungsvorschrift die Grundsätze der Benennung oder Umbenennung sowie die Gestaltung und das Anbringen der Schilder.
§ 5 Ordnungswidrigkeiten -> Satzung über die Benennung v. Straßen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich den in dieser Satzung begründeten Verpflichtungen nicht nachkommt.
(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 511,29 Euro geahndet werden.
§ 6 Inkrafttreten -> Satzung über die Benennung v. Straßen Diese Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Bekanntgabe -> Satzung über die Benennung v. Straßen. Die Bekanntgabe erfolgte am 10.3.1992.
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Stand: 11.05.2011














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