Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen

Geldmünzen in Gläsern, Symbol für Haushalt, Finanzen, Euros, Noten, Banken... - Pixabay

Nach der Elternbeitragssatzung müssen die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge zahlen. Für die Ermittlung der Beiträge wird  der Gesamtbetrag der Einkünfte zu Grunde gelegt (§ 4 der Satzung).

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Stand: 22.03.2023

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