Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die örtliche Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben berät Mülheimer Arbeitgeber*innen, schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen im Bereich der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.

Das beinhaltet Arbeitsplatzausstattung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und den Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch für Menschen mit Schwerbehinderung.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW"

Schwerbehinderte Menschen und Arbeit

Kündigungsschutz

Alle Arbeitgeber*innen benötigen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines oder einer schwerbehinderten Arbeitnehmer*in die vorherige Zustimmung des LVR-Inklusionsamtes in Köln. Die entsprechende Antragsstellung erfolgt über den LVR (Landschaftsverband Rheinland). Ohne diese Zustimmung ist eine ausgesprochene Kündigung unwirksam. Da auch eine nachträgliche Genehmigung nicht möglich ist, muss rechtzeitig ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt werden. Die örtliche Fachstelle für schwerbehinderte Menschen ermittelt den Sachverhalt und klärt die Verhältnisse umfassend und erschöpfend auf.

Frau im Rollstuhl, sie schaut in ihren aufgeklappten Laptop auf ihrem Schoß. Schwerbehinderte und Arbeitsmarkt. - Canva

Ausgleichsabgabe

Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe können Arbeitgeber*innen und schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen Gelder für die Schaffung, die Erweiterung, die Ausstattung und Modernisierung von Arbeitsplätzen erhalten. Die Fachstelle für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen kann den technischen Beratungsdienst des LVR für individuelle Problemlösungen an Arbeitsplätzen von schwerbehinderten Menschen hinzuziehen.

Begleitende Hilfe

Da sich viele Schwierigkeiten und Probleme bei der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer*innen aus mangelhafter Information ergeben, berät die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen auch Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen im Bereich der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Wenn es zwischen Arbeitgeber*innen und schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen zu Konflikten kommt, hilft die Fachstelle für Schwerbehinderte als neutrale Gesprächspartnerin weiter.

Hier finden Sie Informationen zum Integrationsamt beim Landesverband Rheinland.

Kontakt


Stand: 15.04.2024

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