Archiv-Beitrag vom 19.10.2017Spielplätze und "Der tut nichts" - Oder vielleicht beißt er doch?

Archiv-Beitrag vom 19.10.2017Spielplätze und "Der tut nichts" - Oder vielleicht beißt er doch?

Auf Einladung des Bezirksbürgermeisters der Bezirksvertretung 3 (Linksruhr), Hermann-Josef Hüßelbeck, fand im September ein Treffen mit den Spielplatzpaten des Bezirkes statt.

Spielplatzschild Hunde anleinen, Häufchen einsammel! Aber alle, Bitte! von Klaus SchiemannThema waren die Probleme, die im Zusammenhang mit Hunden auf Spielplätzen auftreten. Nach den Vorschriften der Anlagensatzung besteht für Spielplätze ein absolutes Hundeverbot. In den übrigen Bereichen einer städtischen Grünanlage müssen Hunde angeleint sein.
Da das Anleingebot leider nicht immer eingehalten wird, kommt es immer wieder vor, dass Hunde auf die Spielplatzflächen rennen.

Besonders betroffen sind hierbei Spielplätze, die in Grünflächen eingebunden sind, wie zum Beispiel an der Klosterstraße, Hochfelder Straße, Bülowstraße und so weiter. Man sollte meinen, dass von den Spielplatzpaten an erster Stelle das Ärgernis mit dem Hundekot genannt wurde - das war jedoch nicht der Fall. Das größte Problem aus Sicht der Spielplatzpaten sind die Hunde, die, wie oben erwähnt, nicht angeleint sind oder sich losgerissen haben und auf die spielenden Kinder zugelaufen kommen. Es wurde von schreienden Kindern berichtet, die traumatische Erlebnisse mit Hunden auf ihren Spielplätzen erleben. Leider ist der Zuruf der Hundehaltenden "der tut nichts" für die ängstlichen Kinder nicht beruhigend.

Jeder der selbst einmal negative Erfahrungen mit Hunden gemacht hat weiß, sie bleiben lange im Gedächtnis, wenn nicht sogar ein Leben lang. Dabei muss es nicht immer so schlimm ausgehen, wie in einem Fall aus Krefeld:
Dort fuhr ein Junge auf dem Teller einer Seilbahn und wurde von einem nicht angeleinten Hund mehrfach gebissen. Der Hund ging in dieser Situation einfach seinem Jagdinstinkt nach - er jagte dem beweglichen "Gegenstand" hinterher! Das Ende war ein verletztes Kind in der Notaufnahme des Krankenhauses, der Hundebesitzer sah sich mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung konfrontiert und mit der erstaunten Erkenntnis: Und er beißt doch - der kinderliebe, verspielte Freund des Menschen!

Ein Fall wie dieser ist aus Mülheim glücklicherweise nicht bekannt, sollte sich hier aber nicht wiederholen! Und die Kinder sollen auf den Spielplätzen weiter unbeschwert und ohne Angst spielen können! Daher aller am Treffen Beteiligter der Appell an die Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen: In Grünanlagen und besonders in der Nähe von Spielplätzen alle Hunde entsprechend der Anlagensatzung immer anleinen und sollte der Hund versehentlich ein "Häufchen machen", muss es sofort entsorgt werden!
Verstöße gegen die Anlagensatzung können mit Bußgeldern bis zu 513 Euro geahndet werden.

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Stand: 23.11.2017

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