Technische Änderungen in den Fahrzeugpapieren

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug eintragungspflichtige, technische Änderungen vorgenommen haben, sind Sie als Fahrzeughalter verpflichtet, Ihre Fahrzeugpapiere möglichst bald auf den neuesten Stand zu bringen.

Diese Änderung liegt auch in Ihrem eigenen Interesse, denn wenn Sie zum Beispiel in einen Unfall verwickelt waren und diese Änderungen nicht eingetragen sind, kann die Haftpflichtversicherung unter Umständen die Zahlung verweigern!

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und
  • Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Gutachten nach § 19 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) über die technische Änderung
  • für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Eintragungen im Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I reichen grundsätzlich aus
Gebühren

Gebühren

  • 11,40 Euro

gegebenenfalls zuzüglich:

  •   3,60 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
  •   5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
  • 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Kontakt

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Stand: 18.04.2012

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