Tierschutzbeschwerde
Beim Veterinäramt der Stadt Mülheim an der Ruhr ist das Sachgebiet Tierschutz angesiedelt. Hier kann jeder Bürger den begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zur Anzeige bringen. Grundsätzlich werden alle Tierschutzbeschwerden ernst genommen und es findet eine Überprüfung der entsprechenden Tierhaltung durch Sachverständige statt. Eine derartige Tierschutzbeschwerde kann schriftlich, per Fax, per Email oder zur Niederschrift im Sachgebiet Tierschutz beim Veterinäramt, Friedrich-Ebert-Str. 154, 45473 Mülheim an der Ruhr, Zimmer 10, eingereicht werden. Dem Beschwerdeführer entstehen hierbei keine Kosten.
Folgende Angaben sind für die Verfolgung der Anzeige erforderlich:
- Angaben über die Art des Verstoßes
- Angaben über den Ort und die Zeit der Tat
- Angaben über den Tierhalter oder den Tierhüter
- Bereitschaft den beschriebenen Vorgang ggf. vor Gericht zu bestätigen
Ohne diese Angaben und die Bereitschaft des Beschwerdeführers ist es nicht möglich, dem Tierhalter oder Tierhüter die Tat gerichtsverwertbar vorzuwerfen.
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Stand: 01.09.2010








