Transparenz - Offensive
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat beschlossen, im Rahmen einer Transparenz - Offensive alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Aufwandsentschädigungen zu informieren, welche die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Rates der Stadt, der Bezirksvertretungen und der Aufsichtsräte von Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung für die Ausübung Ihres Mandates erhalten.
Die gezahlten Aufwandsentschädigungen sind dabei deutlich von den Diäten für z.B. Bundes- und Landtagsabgeordnete zu unterscheiden, da die Kommunalpolitiker ausschließlich ehrenamtlich tätig sind und daher lediglich für mandatsbedingt entstehenden Aufwand entschädigt werden. Darüber hinaus sind die Aufwandsentschädigungen nach Abzug bestimmter Pauschalen zu versteuern.
Anders als beim Korruptionsbekämpfungsgesetz steht es den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern aus datenschutzrechtlichen Gründen aber frei, ob sie Angaben im Rahmen der Transparenz-Offensive machen.
Es erfolgt eine personenbezogene, jährlich aktualisierte Veröffentlichung der Jahressummen des jeweiligen Vorjahres. Im Zuge der Neukonstituierung der am 30.08.2009 gewählten Gremien muss eine Erfassung und Veröffentlichung der Beträge des Jahres 2009 erst noch erfolgen.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite der Stadt im Ratsinformationssystem AllrisNet.
Sie haben die Möglichkeit, in der Übersichtsliste die Angaben aller Kommunalpolitiker einzusehen. Angaben jedes einzelnen Kommunalpolitikers sind darüber hinaus auch separat einzusehen.
Nachfolgend erhalten Sie zusätzlich eine allgemeine Information über die Gewährung der Entschädigungen, welche die ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zur Abdeckung ihres Aufwandes erhalten:
Entschädigungsarten:
Aufwandsentschädigung
Die Auszahlungen an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger unterscheiden sich in monatliche pauschale Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder und sind je nach Art der Mandatstätigkeit (Ratsmitglieder, Mitglieder einer Bezirksvertretung, Mitglied im Aufsichtsrat) und evtl. einer besonderen Funktion im jeweiligen Gremium gestaffelt.
Fahrkosten
Für Fahrten zum Sitzungsort
Ersatz des Verdienstausfalls
Erstattung der finanziellen Einbußen, die ggfls. in der hauptberuflichen Tätigkeit durch die Wahrnehmung der Mandatstätigkeit entstehen.
Entschädigungshöhe:
Aufwandsentschädigung
Ratsmitglieder erhalten:
- eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 338,00 EUR
- ein Sitzungsgeld in Höhe von 17,30 EUR
- die Bürgermeister erhalten zusätzlich:
- eine monatliche Pauschale in Höhe von 1.276,50 EUR für die erste
Bürgermeisterin
- eine monatliche Pauschale in Höhe von 638,25 EUR für den zweiten
Bürgermeister
- die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU (aufgrund ihrer Fraktionsstärke)
eine zusätzliche mtl. pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von
1.276,50 EUR - die Fraktionsvorsitzenden von MBI, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP eine
zusätzliche mtl. pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 851,00 EUR - aufgrund ihrer Fraktionsstärke erhalten zwei stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der SPD und ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender
der CDU jeweils eine zusätzliche mtl. pauschale Aufwandsentschädigung in
Höhe von 425,50 EUR.
Mitglieder der Bezirksvertretungen erhalten
- eine monatliche pauschale Aufwandentschädigung in Höhe von 178,20 EUR
(BV 2) bzw. 203,60 Eur (BV1 und BV 3) - die Bezirksbürgermeister erhalten eine zusätzliche monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 356,40 EUR (BV 2) bzw. 407,20
Eur (BV 1 und BV 3) - die ersten stellvertretenden Bezirksbürgermeister erhalten eine zusätzliche
monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 178,20 EUR (BV 2)
bzw. 203,60 Eur (BV 1 und BV 3) - die Fraktionsvorsitzenden in den Bezirksvertretungen erhalten eine
zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 178,20
EUR (BV 2) bzw. 203,60 Eur (BV 1 und BV 3)
Mitglieder in den Aufsichtsräten erhalten
- Aufwandsentschädigungen und / oder Sitzungsgeld nach den Bestimmungen
des jeweiligen Gesellschaftsvertrages
Fahrkosten
- bei Benutzung des ÖPNV in Höhe der Ticketkosten
- bei Benutzung des eigenen PKW pro gefahrenen Kilometer 0,30 EUR
- bei Benutzung eines zweirädigen Kraftfahrzeugs pro gefahrenen Kilometer
0,13 EUR - bei Benutzung eines Fahrrades pro gefahrenen Kilometer 0,06 EUR
Verdienstausfall
Auf Antrag individuelle Berechnung im Rahmen eines Stundensatzes, der sich zwischen einem Regelstundensatz (= Mindestsatz) in Höhe von 9,00 EUR und einem einheitlichen Höchstbetrag in Höhe von 25,00 EUR bewegt.
Rechtliche Grundlagen
- Gemeindeordnung (§§ 36, 45, 46 GO)
- Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr (§ 6)
- Entschädigungsverordnung (§§ 1, 2, 3, 5 EntschVO)
- Landesreisekostengesetz (§ 6 LRKG)
Kontakt
Stand: 11.03.2011













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