Trinkwasser und Hausinstallationen
Trinkwasser kommt auf dem Weg bis zum Zapfhahn im Haushalt mit verschiedenen Werkstoffen in Berührung. Die Qualität des Trinkwassers darf nach der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung dadurch nicht nachteilig verändert werden. Für die gesamte Hausinstallation trägt der Hauseigentümer die Verantwortung. Er hat unter anderem für die Einhaltung, zum Beispiel des Bleigrenzwertes am Zapfhahn, Sorge zu tragen. Bei älteren Hausinstallationen können noch Leitungsmaterialien aus Blei verwendet worden sein. In diesen Leitungen kann Blei, vor allem über Nacht, in das Trinkwasser übergehen und zwar in so großen Mengen, dass durch den dauernden Genuss gesundheitliche Schäden nicht auszuschließen sind.
Zahlreiche Untersuchungen in den letzen Jahren, unter anderem auch in Mülheim an der Ruhr, zeigen auch Beeinflussungen der Trinkwasserqualität durch andere Schwermetalle wie zum Beispiel Nickel. Hier erfolgt die Schwermetallabgabe nicht durch die Leitungen, sondern durch die Armaturen. Gleichwohl können aber auch hier gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, wenn diese Stoffe regelmäßig in höheren Konzentrationen von Menschen aufgenommen werden.
Ein weiteres hohes Gefahrenpotential entsteht, wenn die Warmwasserbereitung - auch in Privathaushalten - durch Speichergeräte erfolgt. Hier kann es, je nach Temperatur, zu einer Vermehrung von Legionellen im warmen Wasser kommen, die dann unter ungünstigen Umständen zu einer Erkrankung der Bewohner führen können.
Sofern der Verdacht besteht, dass in Ihrem Haus ältere, möglicherweise bleihaltige Leitungsmaterialien eingebaut sind oder dass das Trinkwasser anderweitig negativ beeinflusst ist, bietet das Gesundheitsamt Beratungen an. Sollte sich der Verdacht auf die Verwendung von bleihaltigen Rohren nach einer Überprüfung der Installation bestätigen, so können vom Gesundheitsamt weitere Messungen des Trinkwassers auf den Gehalt von Blei oder anderen Schadstoffen angeordnet werden.
Bei Fragen zur Qualität Ihres Trinkwassers oder seiner Beeinflussung durch die Hausinstallation wenden Sie sich an Ihre Berater im Gesundheitsamt.
Weitere Informationen liefert Ihnen die Internet-Präsentation des Bundesumweltamtes.
Ab dem 1. November 2011 in Kraft getreten: Die Trinkwasserverordung mit scharfen Kontrollen. Ausführliche Informationen sowie den Meldebogen finden Sie in den nachfolgenden Links.
Kontakt
Stand: 14.12.2011














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