Visum

Ein Visum kann dem Ausländer vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland von der deutschen Auslandsvertretung erteilt werden. Hierbei ist der Zweck der Einreise entscheidend.

Bei der Antragstellung muss angegeben werden, ob es sich um eine Besuchs- oder Geschäftsreise handelt, ob eine Arbeitsaufnahme oder ein Studium beabsichtigt ist oder ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden soll.

Erst nach Erteilung des Visums darf die Einreise in das Bundesgebiet erfolgen.

Es ist unbedingt zu beachten, dass Visa zu Besuchszwecken grundsätzlich nicht verlängert werden dürfen. Eine Verlängerung ist ausnahmsweise und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Für eine Verlängerung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  •  Verlängerungsantrag
  •  Nationalpass mit dem gültigen Visum
  • Schriftliche Begründung für den Verlängerungsantrag
  • Sonstige Nachweise wie ärztliche Atteste, Tickets, Buchungsbestätigungen und ähnliche

Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 25,- bis 60,- Euro.

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Stand: 23.02.2012

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