Wegzug von Mülheim an der Ruhr
- innerhalb des Bundesgebietes:
Wenn Sie von Mülheim an der Ruhr in eine andere Gemeinde innerhalb des Bundesgebietes umziehen, entfällt seit 2004 die Verpflichtung zur Abmeldung. Die Anmeldung an dem neuen Wohnort kann ohne Vorlage einer bisher erforderlichen Abmeldebestätigung erfolgen.
- ins Ausland:
Wenn Sie von Mülheim an der Ruhr ins Ausland umziehen, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier abmelden.
Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu ebenso notwendig, wie die Vorlage aller Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass). Volljährige mitziehende Kinder müssen ein separates Abmeldeformular ausfüllen und unterschreiben.
In Ausnahmefällen können die Unterlagen (Personalausweis oder Reisepass als Fotokopie!) auch per Post übersandt werden.
WICHTIG:
Die Abmeldebestätigung, die Ihnen das Bürgeramt bei einer Abmeldung ins Ausland ausstellt, nehmen Sie bitte zu Ihren Unterlagen, um diese bei einer Wiederanmeldung im Bundesgebiet der Meldebehörde als Nachweis Ihrer letzten Meldeanschrift im Inland vorzulegen.
Voraussetzung für die Bearbeitung im Bürgeramt ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Ausländische Mitbürger wenden sich bitte an das Ausländeramt.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
Personalausweis oder Reisepass
Formulare
keine (beziehungsweise werden gegebenenfalls im Bürgeramt erstellt)
Gebühren
keine
Kontakt
Stand: 09.12.2011















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