Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Soll ein Fahrzeug wieder zum Straßenverkehr zugelassen werden, sprechen Sie bitte mit den unten aufgeführten Unterlagen im Bürgeramt vor, sofern Sie entweder Ihren Wohnsitz oder Ihren Firmensitz in Mülheim an der Ruhr haben.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeug-Steuern (gegenüber dem Finanzamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen/Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr) im Rückstand sind.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Pass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers beziehungsweise Prokuristen,
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
- ist diese/-r abhanden gekommen, ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung derjenigen Zulassungsstelle erforderlich, bei der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war
- ist diese kennzeichenführende Zulassungsstelle nicht in Erfahrung zu bringen, ist ein geeigneter Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorzulegen,
- Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk (oder ggf. noch vorhandene "alte" Abmeldebescheinigung),
- Hauptuntersuchungsbericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen
(z.B. TÜV, DEKRA) und - eVB-Nummer (diese erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft)
- Halten Sie auch eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit für die obligatorische Einzugsermächtigung (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
- Wenn Sie nicht persönlich erscheinen, benötigt Ihr Vertreter außer diesen Unterlagen Ihre schriftliche Vollmacht sowie den eigenen Personalausweis oder Pass im Original. Beachten Sie unbedingt die weiteren Hinweise zur Vollmacht in der weiter untenstehenden Verlinkung.
Formulare
- keine -
Gebühren
- zwischen 11,40 Euro und 28,90 Euro
gegebenenfalls zuzüglich:
- 3,60 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II (ZBII)
- 5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
- 2,60 Euro Vorab-Reservierung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Fremdkosten:
- ca. 15,00 Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 18.04.2012














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