Wohnsitz-Abmeldung in das Ausland

Wohnsitz-Abmeldung in das Ausland

Zoom auf einen gepackten Umzugskarton, im Hintergrund steht ein Paar an einem Fenster einer Wohnung, in der alles für einen Auszug gepackt wird. - Canva

Wenn Sie von Mülheim ins Ausland umziehen, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier abmelden. Dies ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu ebenso notwendig, wie die Vorlage aller Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) und eines Nachweises der neuen Adresse im Ausland. Volljährige mitziehende Kinder müssen ein separates Abmeldeformular ausfüllen und unterschreiben.
In Ausnahmefällen können die Unterlagen (Personalausweis oder Reisepass als Fotokopie) auch per Post übersandt werden.

Wichtig

Die Abmeldebestätigung, die Ihnen das Bürgeramt bei einer Abmeldung ins Ausland ausstellt, nehmen Sie bitte zu Ihren Unterlagen, um diese bei einer Wiederanmeldung im Bundesgebiet der Meldebehörde als Nachweis Ihrer letzten Meldeanschrift im Inland vorzulegen.

Voraussetzung für die Bearbeitung im Bürgeramt ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Ausländische Mitbürger*innen wenden sich bitte an das Ausländeramt.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der neuen Adresse im Ausland (z.B. durch Mietvertrag, ausländischer Meldebescheinigung oder abgeschlossenen Rechnungen auf die neue Adresse)

 

Gebühren

Gebühren

  • Keine

 

Kontakt

Kontakt

Kontext


Stand: 03.04.2024

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