Zuteilung eines Saisonkennzeichens
Wenn ein Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen sein soll, können Sie im Bürgeramt die Zuteilung eines Saisonkennzeichens beantragen.
Es entfällt dann das alljährliche Abmelden und Wiederzulassen dieses Fahrzeuges.
Allerdings darf das Fahrzeug dann natürlich nur innerhalb des festgelegten Zeitraums im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Außerhalb dieses Zeitraums darf sich das Fahrzeug auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers bzw. Prokuristen,
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
- eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft)
- die amtlichen Kennzeichen und
- für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung I reichen grundsätzlich aus.
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können.
Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links. - Halten Sie eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit. Sie wird für die obligatorische Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer benötigt.
Gebühren
- 26,80 Euro
gegebenenfalls zuzüglich:
- 3,60 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II (ZBII)
- 5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
- 2,60 Euro Vorabreservierung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Fremdkosten:
- ca. 15,00 Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 18.04.2012














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