Berufsanerkennung Nichtakademischer Heilberufe
Wenn Sie im Ausland (EU und Drittstaaten) eine Berufsausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf (zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Hebamme, Physiotherapeut/-in oder ähnliche) absolviert haben und nun in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres Bildungsnachweises (Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren) beziehungsweise die
Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung.
Den Antrag auf Berufsanerkennung senden Sie bitte an das für die Durchführung von
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren zuständige Landesprüfungsamt für Medizin,
Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Kontaktdaten lauten:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychiatrie und Pharmazie
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Michael Basner
Telefon 0211/475 5152
Michael.Basner@brd.nrw.de
Roland Gunia
Telefon 0211/475 4152
Roland.Gunia@brd.nrw.de
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des Landesprüfungsamtes - Bzirksregierung Düsseldorf.
Im Anschluss an das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren entscheidet die für Ihren Wohnort zuständige untere Gesundheitsbehörde nach erfolgreicher Durchführung einer Sprachprüfung und nach Überprüfung der gesundheitlichen Eignung und persönlichen Zuverlässigkeit über die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der beantragten Berufsbezeichnung.
Kontakt
Stand: 08.07.2011













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