Erlaubnis zur Beschallung

Sobald auf öffentlichen Wegen und Plätzen Musik oder Ähnliches dargeboten werden soll, muss eine Genehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) beantragt werden.

Hierzu wird beim Ordnungsamt ein Antrag gestellt, aus dem Datum, Uhrzeit und die genaue Beschreibung der Beschallungsart (z.B. Musik vom Band, Live-Musik) hervor geht. Den Antragsvordruck sowie einen Leitfaden zum Ausfüllen des Antrages finden Sie im Kontext.

Da je nach Veranstaltungsart eventuell das Veranstaltungsmanagement eingebunden werden müssen, sollte der Antrag spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung eingegangen sein.

Achtung!

Für Aktivitäten auf Privatgrundstücken werden grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt!

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Größe und Art der Veranstaltung sowie nach dem Verwaltungsaufwand. Sie beträgt mindestens 5,- Euro und maximal 25,- Euro.

Hier finden Sie weitere Informationen über die Antragsstellung zur Genehmigung von Veranstaltungen beim Ordnungsamt.

Kontakt

Kontext


Stand: 30.08.2011

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