Erstzulassung eines importierten Gebraucht- oder Werksfahrzeuges
Wenn Sie ein importiertes Fahrzeug, das bereits im Ausland zugelassen war, oder ein Werksfahrzeug erstmals zum Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zulassen wollen und
- in Mülheim an der Ruhr wohnen oder
- hier ein Gewerbe angemeldet haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.
Beachten Sie bitte:
- die unten stehenden Ausführungen zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen!
- Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeug-Steuern (gegenüber dem Finanzamt), oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen/Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr) im Rückstand sind.
- Am Donnerstag ist die Bearbeitung einer Einfuhr aus bestimmten europäischen Ländern nur bis 16 Uhr möglich. Unter Kontakt können Sie sich hierüber beim Bürgeramt informieren.
Hinweis:
-
Die Zulassungsbehörde muss auf die Vorführung des Kraftfahrzeuges bestehen, wenn:
- für das Kraftfahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung II oder vergleichbare Dokumente (eine COC-Bescheinigung ist nicht ausreichend) ausgestellt wurden oder
- für das Kraftfahrzeug keine Identifizierung der Fahrgestellnummer durch eine amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation (Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, etc.) erfolgt ist. Die Identifizierung durch einen Kraftfahrzeughändler ist nicht ausreichend.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Pass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen,
- sogenannte "EU-Übereinstimmungsbestätigung" (COC-Bescheinigung); diese erhalten Sie von Ihrem Händler/Verkäufer oder, wenn diese nicht vorhanden ist, können die Daten durch eine "Ganzabnahme" (§21 StVZO) vom TÜV/Dekra oder durch Vorlage anderer geeigneter Dokumente beigebracht werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.
- ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen (falls vorhanden),
- Zoll-Unbedenklichkeitsbestätigung, falls das Fahrzeug NICHT aus einem EU- Mitgliedsstaat importiert wurde (diese erhalten Sie beim Zollamt).
Bei Fragen dazu wenden Sie sich beispielsweise an das
Hauptzollamt Duisburg-Ruhrort, Saarstraße 6, 47058 Duisburg,
Telefon: 0203 / 3008-0, Fax: 0203 / 3008-129, - eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft) und
- Kaufvertrag über den Kauf des Fahrzeuges.
- Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, benötigt Ihr Vertreter außer den genannten Unterlagen Ihre Vollmacht sowie den eigenen Personalausweis oder Pass. Beachten Sie hier bitte die separaten Informationen zur Vollmacht in den weiter untenstehenden Links.
- Halten Sie auch eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit für die obligatorische Einzugsermächtigung (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
Formulare
- keine -
Gebühren
- 26,30 Euro
- 3,60 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
gegebenenfalls zuzüglich:
- 2,60 Euro Vorab-Reservierung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
Fremdkosten:
- ca. 15,00 Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 18.04.2012














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