Gesundheit, Krankheit und Lebensmittel

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - ehemals Gesundheitszeugnis

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln oder verkaufen Sie sie?

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln oder verkaufen Sie sie? Dann müssen Sie nach dem Infektionsschutzgesetz  § 43 (1) Nr.1 über Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln informiert werden. Damit soll vermieden werden, dass Sie bei einer Erkrankung oder Ausscheidung von Krankheitserregern diese auf Lebensmittel übertragen.Dann müssen Sie nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 (1) Nr.1 über Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln informiert werden. Damit soll vermieden werden, dass Sie bei einer Erkrankung oder Ausscheidung von Krankheitserregern diese auf Lebensmittel übertragen.

Bevor Sie eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, muss daher eine Information über diese Vorsichtsmaßnahmen durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Zukünftig muss dann alle 2 Jahre der Arbeitgeber über diese Vorsichtsmaßnahmen informieren.


Informationsveranstaltung

Die Informationsveranstaltung zum Umgang mit Lebensmitteln wird im Gesundheitsamt, Heinrich-Melzer-Straße 3, Raum E.03 zu den folgenden Zeiten angeboten:

  • dienstags und mittwochs um 10 Uhr und
  • donnerstags um 14 Uhr.

Gruppen werden um vorherige Anmeldung gebeten.

 

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, wenn Sie die Informationsveranstaltung besuchen.

 

Gebühren

Gebühren

Die bar zu entrichtende Gebühr für die Belehrung und die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes beträgt 25,- Euro.

 

Kontakt

Kontakt


Stand: 14.05.2013

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