Gesundheit, Krankheit und Lebensmittel
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - ehemals Gesundheitszeugnis
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln oder verkaufen Sie sie?
Dann müssen Sie nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 (1) Nr.1 über Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln informiert werden. Damit soll vermieden werden, dass Sie bei einer Erkrankung oder Ausscheidung von Krankheitserregern diese auf Lebensmittel übertragen.
Bevor Sie eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, muss daher eine Information über diese Vorsichtsmaßnahmen durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Zukünftig muss dann alle 2 Jahre der Arbeitgeber über diese Vorsichtsmaßnahmen informieren.
Informationsveranstaltung
Die Informationsveranstaltung zum Umgang mit Lebensmitteln wird im Gesundheitsamt, Heinrich-Melzer-Straße 3, Raum E.03 zu den folgenden Zeiten angeboten:
- dienstags und mittwochs um 10 Uhr und
- donnerstags um 14 Uhr.
Gruppen werden um vorherige Anmeldung gebeten.
Unterlagen
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, wenn Sie die Informationsveranstaltung besuchen.
Gebühren
Die bar zu entrichtende Gebühr für die Belehrung und die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes beträgt 25,- Euro.
Kontakt
Stand: 14.05.2013
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