Grundstückszufahrt - Einrichtung oder Änderung einer Zufahrt zur Straße
Um private Grundstücke mit Kraftfahrzeugen zu erreichen, müssen in der Regel öffentliche Verkehrsflächen gequert werden. Dies stellt eine Benutzung über den üblichen Gebrauch hinaus dar. Für eine solche Grundstückszufahrt muss ein Antrag beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau der Stadt Mülheim an der Ruhr gestellt werden.
Grundstückszufahrt beantragen
Unterlagen
Benötigte Unterlagen:
- Antrag (siehe PDF-Datei im Kontext unten)
- Skizze der Grundstückssituation mit geplantem Zufahrtsbereich
Gebühren
Kosten:
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem individuellen Aufwand. Sie sind in voller Höhe vom Antragsteller zu tragen.
Zu den Kosten zählen:
- Betreuungsgebühr des Amts für Verkehrswesen und Tiefbau (Pauschale) in Höhe von 60 Euro
- Kosten zur Herstellung der Grundstückszufahrt (Bordsteinabsenkung, Pflasterung und mehr)
- eventuell Kosten für die Veränderung der Straßeneinrichtungen (Laternen, Schilder oder ähnliches)
Der Antrag selbst ist kostenlos.
Ablauf:
Senden Sie den Antrag zusammen mit der Skizze an das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Jürgen Rosorius, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr. Dort wird er geprüft und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen genehmigt. Die weitere Betreuung erfolgt durch das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Jörg Pepmeier.
Der Antragsteller beauftragt nach Erhalt der Genehmigung eine zugelassene Straßenbaufirma.
Kontakt
Kontext
Stand: 19.10.2011








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