Allgemeine Hinweise zur Hundesteuer
Anmeldung / Abmeldung eines Hundes
Die An- und Abmeldung eines Hundes ist schriftlich bei der Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr vorzunehmen. Das An- und Abmeldeformular kann Ihnen zugeschickt werden.
Melden Sie sich dann bitte unter der Telefonnummer: 0208 / 455-2030.
Sie können den Hund aber auch per Online-Formular an- und abmelden.
Gehen Sie dazu auf die Online-Formulare.
Beginn und Ende der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug des Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Bei einer Abmeldung endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Hundesteuerbescheid / Hundemarke
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Hundehalter einen Hundesteuerbescheid aus dem die Jahressteuer sowie die Zahlungstermine ersichtlich sind. Eine Hundemarke ist beigefügt. Außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes darf der Hundehalter seinen Hund nur mit sichtbar befestigter gültiger Steuermarke umherlaufen lassen. Nach Eingang der Abmeldung erhält der bisherige Hundehalter einen Hundesteuerbescheid über die Aufhebung der Steuerfestsetzung für die Zeit, für die keine Steuer mehr zu zahlen ist.
Hundesteuersätze
Die Steuer beträgt in Mülheim an der Ruhr für das Halten von:
einem Hund 160,- Euro pro Jahr
zwei Hunden 220,- Euro pro Jahr (je Hund)
drei oder mehr Hunden 250,- Euro pro Jahr (je Hund)
Der erhöhte Hundesteuersatz von 850,- Euro pro Jahr wird für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 des Hundesteuergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(LHundG NRW) erhoben. Hierzu gehören insbesondere folgende Hunderassen sowie deren Kreuzungen und Mischlinge:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
Steuerbefreiung / Steuerermäßigung
Für Hunde, die aus dem Mülheimer Tierheim aufgenommen werden, gewährt die Stadt Mülheim an der Ruhr eine zweijährige Steuerbefreiung. Für weitere Informationen zu anderen Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen sowie allgemeinen Auskünften zur Hundesteuerveranlagung stehen die folgenden Sachbearbeiter/-innen zur Verfügung:
- Buchstaben A - F
Marcel Pilgram
Telefon: 0208 / 455-2023
Zimmer B204 - Buchstaben G - J, M
Rebecca Schöpper-Hamacher
Telefon: 0208 / 455-2036
Zimmer B201 - Buchstaben K, N
Martina Herold
Telefon: 0208 / 455-2032
Zimmer B205 - Buchstaben L, O - R, W
Sonja Kunst
Telefon: 0208 / 455-2034
Zimmer B201 - Buchstaben S - V, X - Z
Björn Kleinbrahm
Telefon: 0208 / 455-2037
Zimmer B204
Zahlungsverkehr
Die Hundesteuer ist grundsätzlich in vierteljährlichen Raten (15. Januar, 15. April,
15. Juli und 15. Oktober) zu entrichten. Für bereits abgelaufene Quartale ergibt sich eine Sonderfälligkeit. Die Hundesteuer kann jedoch auch für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden. Die genauen Zahlungstermine sind dem Hundesteuerbescheid zu entnehmen. Zahlungen sind grundsätzlich bargeldlos auf eines der Bankkonten der Stadtkasse (siehe Rückseite des Hundesteuerbescheides) oder per Einzugsermächtigung (liegt dem Steuerbescheid bei) zu entrichten.
Hundesteuergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Hunde, die schwerer als 20 kg oder größer als 40 cm werden, sind über die Anmeldung beim Zentralen Finanzmanagement hinaus auch beim Ordnungsamt anzumelden:
Friedrich-Ebert-Straße 154
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 455-3217
Kontakt
Stand: 11.01.2012













[schließen]
Bookmarken bei