Straßenaufbrüche/Leitungsverlegung im Straßenraum
Im unterirdischen Straßenraum befinden sich die verschiedensten Ver- und Entsorgungsleitungen. Abwasserkanäle werden in der Regel innerhalb der Fahrbahn verlegt. Trinkwasser- und Gasleitungen sowie Strom- und Telekommunikationskabel liegen üblicherweise im Gehwegbereich. Für die Verlegung sind entsprechende Genehmigungen durch die konzessionierten Unternehmen beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau einzuholen.
Die Verlegung und Wartung der Leitungen erfolgt durch die Leitungsträger selbst.
Die Technischen Richtlinien der Stadt Mülheim an der Ruhr schreiben vor, dass mit Arbeiten im Verkehrsraum erst dann begonnen werden darf, wenn zuvor die erforderliche Straßenaufbruchgenehmigung erteilt worden ist.
Das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau prüft unter Beteiligung anderer städtischer Ämter und Dritter die Auswirkung auf den Verkehrsraum.
Unterlagen:
Der Unternehmer muss die geplante Maßnahme unter Angabe von Ort, Zeit, Bereich im Verkehrsraum und Maßnahmenart beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Team Bau und Betrieb von Straßen zur technischen Koordinierung anzeigen.
Nach der technischen Genehmigung der Arbeiten muss die Maßnahme beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau mit dem tatsächlichen Baubeginn und der erteilten Registriernummer spätestens 24 Stunden vorher angemeldet werden.
Mit Beendigung der Arbeiten erfolgt durch die Stadt Mülheim an der Ruhr die Abnahme der wiederhergestellten Verkehrsflächen. Der Unternehmer ist verpflichtet eine Fertigstellungsmeldung im Amt für Verkehrswesen und Tiefbau vorzulegen.
Hierfür sind die unten im Kontext aufgeführten Formulare zu benutzen.
Die Fomulare können Sie auf Ihren Computer laden, ausdrucken und nach dem Ausfüllen dem Amt für Verkehrswesen mit den notwendigen Lageplänen in 5-facher Ausfertigung zuschicken.
Dies betrifft insbesondere Arbeiten von Versorgungsträgern (Gas, Wasser, Strom, Fernwärme, Kanal und Telekommunikation).
Hier finden Sie Informationen zu den Technischen Richtlinien.
Kontakt
Kontext
- Straßenaufbruchgenehmigung - Anmeldung zur technischen Koordinierung (Dateigröße: 31 KB/-typ: pdf)
- Straßenaufbruchgenehmigung - Antrag für nicht koordinierungspflichtige Arbeiten (Dateigröße: 34 KB/-typ: pdf)
- Straßenaufbruchgenehmigung - Baubeginnanzeige (Dateigröße: 30 KB/-typ: pdf)
- Straßenaufbruchgenehmigung - Fertigstellungsmeldung (Dateigröße: 30 KB/-typ: pdf)
Stand: 29.11.2011













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