Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges

Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erstmals zum Straßenverkehr zulassen wollen und

  • in Mülheim an der Ruhr wohnen oder
  • hier ein Gewerbe angemeldet haben wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.

Beachten Sie bitte:
Seit dem 1. Januar 2011 ist die Neuzulassung eines Fahrzeuges mit der Emissionsklasse EURO4 nur noch mit Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes oder der zuständigen Bezirksregierung zulässig.

Wichtiger Hinweis:
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeugsteuern (gegenüber dem Finanzamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen/Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr) im Rückstand sind.

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll,
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers bzw. Prokuristen,
  • Zulassungsbescheinigung II oder sogenannte "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" (auch: COC-Bescheinigung),
  • Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft) und
  • gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes oder der zuständigen Bezirksregierung bezüglich der EURO4-Norm.
  • Halten Sie auch eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit für die obligatorische Einzugsermächtigung (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine formlose, schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis oder Reisepass; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links.  

Hinweis:
Die Zulassungsbehörde muss auf die Vorführung des Kraftfahrzeuges bestehen, wenn:

  • für das Kraftfahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung II oder vergleichbare Dokumente (eine COC-Bescheinigung ist nicht ausreichend) ausgestellt wurden oder
  • für das Kraftfahrzeug keine Identifizierung der Fahrgestellnummer durch eine amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation (Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, etc.) erfolgt ist. Die Identifizierung durch einen Kraftfahrzeughändler ist nicht ausreichend.
Gebühren

Gebühren

  • 26,30 Euro

gegebenenfalls zuzüglich:

  •   2,60 Euro Vorab-Reservierung
  • 10,20 Euro Wunschkennzeichen
  • 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung) 

Fremdkosten:

  • ca. 15,00 Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt

Kontakt


Stand: 18.04.2012

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel