Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erstmals zum Straßenverkehr zulassen wollen und
- in Mülheim an der Ruhr wohnen oder
- hier ein Gewerbe angemeldet haben wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.
Beachten Sie bitte:
Seit dem 1. Januar 2011 ist die Neuzulassung eines Fahrzeuges mit der Emissionsklasse EURO4 nur noch mit Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes oder der zuständigen Bezirksregierung zulässig.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeugsteuern (gegenüber dem Finanzamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen/Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr) im Rückstand sind.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers bzw. Prokuristen,
- Zulassungsbescheinigung II oder sogenannte "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" (auch: COC-Bescheinigung),
- Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft) und
- gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes oder der zuständigen Bezirksregierung bezüglich der EURO4-Norm.
- Halten Sie auch eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit für die obligatorische Einzugsermächtigung (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine formlose, schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis oder Reisepass; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links.
Hinweis:
Die Zulassungsbehörde muss auf die Vorführung des Kraftfahrzeuges bestehen, wenn:
- für das Kraftfahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung II oder vergleichbare Dokumente (eine COC-Bescheinigung ist nicht ausreichend) ausgestellt wurden oder
- für das Kraftfahrzeug keine Identifizierung der Fahrgestellnummer durch eine amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation (Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, etc.) erfolgt ist. Die Identifizierung durch einen Kraftfahrzeughändler ist nicht ausreichend.
Gebühren
- 26,30 Euro
gegebenenfalls zuzüglich:
- 2,60 Euro Vorab-Reservierung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Fremdkosten:
- ca. 15,00 Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 18.04.2012














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