Straßenbaubeiträge für Erneuerung und Verbesserung
Wenn ein Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen eine Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung der bestehenden Anlage darstellt, müssen sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG NW) die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten aller von der ausgebauten Anlage erschlossenen Grundstücke am entstandenen Aufwand beteiligen.
Details zur Erhebung der Straßenbaubeiträge sind in der Satzung über Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Mülheim an der Ruhr geregelt.
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Stand: 04.11.2009









