Umschreibung eines Fahrzeuges nach Mülheim an der Ruhr (ohne Halterwechsel/Umzug)

Wenn Sie ein Fahrzeug, das in einer anderen Stadt bereits auf Sie selbst zugelassen war, nach Mülheim an der Ruhr ummelden wollen - beispielsweise wenn Sie nach Mülheim umgezogen sind - wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.

Wichtiger Hinweis:
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeugsteuern (gegenüber dem Finanzamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen/Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr) im Rückstand sind.

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll,
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers bzw. Prokuristen,
  • Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
  • eVB-Nummer, auch dann, wenn sich an der bestehenden Versicherung nichts ändert (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft),
  • wenn Ihr Fahrzeug zurzeit abgemeldet ist, die Abmeldebescheinigung bzw. die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
  • wenn Ihr Fahrzeug noch zugelassen ist, die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichen und
  • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Eintragungen im Fahrzeugschein oder auf der Abmeldebescheinigung reichen grundsätzlich aus.
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine formlose, schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis oder Reisepass; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links.
  • Halten Sie auch eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit für die obligatorische Einzugsermächtigung (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
Gebühren

Gebühren

  • 26,80 Euro

gegebenenfalls zuzüglich:

  •   3,60 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
  •   5,10 Euro bei Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
  •   2,60 Euro Vorab-Reservierung
  • 10,20 Euro Wunschkennzeichen 
  • 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)

Weitere Gebühren sind möglich.

Fremdkosten:

  • ca. 15,00 Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt

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Stand: 12.01.2012

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