Umschreibung eines Fahrzeuges nach Mülheim an der Ruhr (ohne Halterwechsel/Umzug)
Wenn Sie ein Fahrzeug, das in einer anderen Stadt bereits auf Sie selbst zugelassen war, nach Mülheim an der Ruhr ummelden wollen - beispielsweise wenn Sie nach Mülheim umgezogen sind - wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeugsteuern (gegenüber dem Finanzamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen/Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr) im Rückstand sind.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers bzw. Prokuristen,
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
- eVB-Nummer, auch dann, wenn sich an der bestehenden Versicherung nichts ändert (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft),
- wenn Ihr Fahrzeug zurzeit abgemeldet ist, die Abmeldebescheinigung bzw. die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
- wenn Ihr Fahrzeug noch zugelassen ist, die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichen und
- Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Eintragungen im Fahrzeugschein oder auf der Abmeldebescheinigung reichen grundsätzlich aus.
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine formlose, schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis oder Reisepass; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links.
- Halten Sie auch eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit für die obligatorische Einzugsermächtigung (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
Gebühren
- 26,80 Euro
gegebenenfalls zuzüglich:
- 3,60 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
- 5,10 Euro bei Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
- 2,60 Euro Vorab-Reservierung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Weitere Gebühren sind möglich.
Fremdkosten:
- ca. 15,00 Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 12.01.2012















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