Umschreibung eines Fahrzeuges nach Mülheim (mit Halterwechsel)
Wenn Sie ein Fahrzeug, das in einer anderen Stadt bereits zugelassen war, nach Mülheim an der Ruhr ummelden wollen und
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr haben oder
- hier ein Gewerbe angemeldet haben wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeugsteuern (gegenüber dem Finanzamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen/Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr) im Rückstand sind.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers bzw. Prokuristen,
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
- eVB-Nummer, auch dann, wenn sich an der bestehenden Versicherung nichts ändert (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft),
- wenn Ihr Fahrzeug zurzeit abgemeldet ist, die Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
- wenn Ihr Fahrzeug noch zugelassen ist, die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichen und
- für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Eintragungen im Fahrzeugschein oder auf der Abmeldebescheinigung reichen grundsätzlich aus.
- Sonderfall: Bei fabrikneuen Fahrzeugen besteht eine AU-/HU- Berichtspflicht erst nach 3 Jahren (bei PKW).
- Halten Sie eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit für die obligatorische Einzugsermächtigung (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine formlose, schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis oder Reisepass; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können.
Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in den weiter untenstehenden Links.
Gebühren
- 28,90 Euro
gegebenenfalls zuzüglich:
- 3,60 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
- 5,10 Euro bei Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
- 2,60 Euro Vorab-Reservierung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Weitere Gebühren sind möglich, z.B. bei einem sogenannten ungetypten Fahrzeug (Auskunft erteilt das Bürgeramt).
Fremdkosten:
- ca. 15,00 Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 18.04.2012














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