Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen

Widmung:

Durch die Widmung erhält eine bisher private Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Im Rahmen des festgelegten Nutzungszwecks steht die Straße allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung.

Straßenschild für eine Anliegerstraße (c) Niko Korte/PIXELIO

Mit der Widmung wird die Straße entsprechend ihrer Funktion einer Straßengruppe (zum Beispiel Gemeinde-, Kreis- oder Landesstraße) sowie einer jeweiligen Untergruppe (zum Beispiel Hauptverkehrsstraße, Zubringerstraße, Anliegerstraße, Fuß- beziehungsweise Radweg) zugeordnet.

Darüber hinaus wird der entsprechende Nutzungszweck (zum Beispiel allgemeiner Fahrzeugverkehr, Radfahrverkehr, Fußgängerverkehr) bestimmt.

Für die Widmung der Landesstraßen ist der "Landesbetrieb Straßen.NRW" zuständig. Die Widmung der Kreis- und Gemeindestraßen liegt in Mülheim an der Ruhr in der Zuständigkeit der Stadt.

Umstufung:

Verliert zum Beispiel eine Landesstraße ihre überörtliche Bedeutung, so wird sie zur Kreis-oder Gemeindestraße herabgestuft.

Desgleichen kann - bei entsprechender Änderung der Verkehrsbedeutung - eine Gemeindestraße zu einer Kreisstraße oder Landesstraße heraufgestuft werden.

Einziehung:

Hat eine Straße jegliche Verkehrsbedeutung verloren (etwa durch die Neubeplanung eines Baugebietes), so erfolgt ihre förmliche Einziehung. Die vormals öffentliche Fläche wird zur Privatfläche.

Daneben gibt es noch die Teileinziehung:

Hier wird die Straße nicht dem gesamten öffentlichen Verkehr entzogen, sondern lediglich der Nutzerkreis reduziert (etwa die Umwandlung einer Straße in einen Fußgängerbereich).

 


Erklärungen:

Rechtsgrundlage für Widmung, Umstufung und Einziehung von Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen ist das Straßen- und wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfahlen.

Die Widmung von Bundesstraßen, ist im Bundesfernstraßengesetz geregelt.

Widmungen und Einziehungen werden im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr öffentlich bekannt gemacht.

Umstufungen werden in der Regel von der Bezirksregierung ausgesprochen und entsprechend im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf bekannt gemacht.

Kontakt


Stand: 12.12.2011

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