Antragsannahme

Für die Gewährung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beinhalten die Regelleistungen und die angemessenen Unterkunftskosten.

Antrag stellen

Die Leistungen, die Ihnen durch die Sozialagentur bewilligt werden können, sind antragsabhängig, d. h. ohne einen entsprechenden Antrag, können keine Leistungen gewährt werden. Der Antrag erfasst alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

Wie geht es weiter?

Im Rahmen der Antragsannahme wird ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld geprüft. Sollten Sie anspruchsberechtigt sein, erhalten Sie einen gesonderten Termin zur Antragsstellung. Ferner erhalten Sie direkt einen Termin zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung und dem Profiling im Zielpunkt.Job.

Die Antragsannahme erreichen Sie Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und mittwochs von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Styrumer Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Sozialagentur Styrum. Für alle anderen Stadtteile wenden sich Sie sich bitte an den Standort Easy-Tower.

Kontakt


Stand: 12.10.2010

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