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Bewerbungs- und Reisekosten
Als vermittlungsunterstützende Leistung können aus dem Vermittlungsbudget für die Erstellung und Versendung Ihrer schriftlichen Bewerbungsunterlagen unter bestimmten Voraussetzungen Kosten übernommen werden. Wichtig ist, dass Sie vorab mit Ihrem Casemanager sprechen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
Auch die berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen können aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden.
Nähere Informationen über Art und Umfang der Erstattung erhalten Sie durch Ihren Casemanager.
Kontakt
Stand: 11.10.2010








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