Freibeträge
Sofern Sie Arbeitslosengeld II beziehen (ALG II) und über Erwerbseinkommen (z.B. geringfügige Beschäftigung) verfügen, wird dieses Einkommen angerechnet. Hierbei bleiben jedoch bestimmte Einkommensanteile unberücksichtigt - die Freibeträge.
Es besteht ein Grundfreibetrag in Höhe von 100,- EUR monatlich. Übersteigt das Bruttoeinkommen 100,- EUR, wird der übersteigende Betrag prozentual angerechnet. Es kommen also noch weitere Freibeträge hinzu. Dabei richtet sich die Höhe der Freibeträge nach der Höhe des Bruttoeinkommens.
Bei Einnahmen, die nicht aus Erwerbstätigkeit stammen (z.B. Zinsen oder Renten) gilt der Grundfreibetrag nicht.
Nähere Informationen zu diesem Thema und Antworten auf konkrete Fragen erhalten Sie durch Ihren Ansprechpartner aus dem Bereich der Leistungsgewährung.
Außerdem können Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS - zum Thema Freibeträge informieren.
Kontakt
Stand: 12.10.2010
Teilen | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden








[schließen]
Bookmarken bei