Versorgungsamt
Die Strukturen der Versorgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen wurden zum
1. Januar 2008 aufgelöst. Aufgaben wurden anders verlagert und überwiegend an die Kommunen übertragen.
Die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts haben die Kreise und kreisfreien Städte übernommen. Welcher Kreis oder welche kreisfreie Stadt zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Betroffenen.
Für Mülheim ist das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen, Stadtamt 50 5,
Kurfürstenstraße 33, 45138 Essen, Telefon: 0201 / 88-0 zuständig.
Informationen zur Antragstellung finden Sie unter Antragstellung/Schwerbehindertenausweis.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".
Kontakt
Stand: 23.11.2011













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