Archiv-Beitrag vom 01.09.2011Ab zehn Minuten Verspätung: Geld zurück!

Pünktlichkeitsversprechen bei EVAG und MVG

Zum Fahrplanwechsel am 1. September 2011 führen die Essener Verkehrs-AG (EVAG) und die Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH (MVG) das Pünktlichkeitsversprechen ein. Wer dann mehr als zehn Minuten später an seiner Zielhaltestelle ankommt als im Fahrplan angegeben, kann die Erstattung seines Fahrtickets beantragen und bekommt das Geld fürs Ticket zurück.

Zum Fahrplanwechsel am 1.9.2011 führen die Essener Verkehrs-AG (EVAG) und die Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH (MVG) das Pünktlichkeitsversprechen ein.Der Kunde muss die Verspätung innerhalb von drei Werktagen per Online-Antrag oder in einem der KundenCenter melden. Für die Auszahlung der Erstattung im KundenCenter hat er dann drei Monate Zeit. Gezahlt wird der Fahrpreis einer Einzelfahrt in Höhe von 2,30 Euro für Erwachsene und 1,40 Euro für Kinder und Studenten.

„Der Imagegewinn für die Unternehmen ist groß, denn unsere Kunden wissen unsere Bemühungen in Sachen Pünktlichkeit zu schätzen“, erklärt José Luis Castrillo, Leiter Kundenmanagement. „Inzwischen haben schon einige Verkehrsunternehmen das Pünktlichkeitsversprechen eingeführt. Es führt zu keiner zusätzlichen Arbeit im Fahrdienst, ist aber ein gutes Instrument zur Steigerung der Kundenzufriedenheit.“

Damit folgen die EVAG und die MVG dem Vorbild der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) im Via-Verbund, die diese Pünktlichkeitsgarantie bereits vor zwei Jahren einführte. Die DVG, die jährlich 60,5 Millionen Fahrgäste befördert, musste seitdem Fahrtkosten in einer Gesamthöhe von 7.500 Euro an insgesamt 3.400 Fahrgäste zurückerstatten.

Zum Vergleich: Die EVAG befördert jährlich knapp 123 Millionen Fahrgäste; die MVG rund 28 Millionen. „Natürlich sind wir bestrebt, dass unsere Fahrgäste absolut pünktlich ihren Zielort erreichen und nicht, dass wir ihnen am Ende des Tages das Fahrgeld zurückzahlen“, stellt Pressesprecher Nils Hoffmann klar.

Übrigens: Nur bei Schnee und Eis entfällt der Anspruch wegen höherer Gewalt. Bei Verzögerungen durch Unfälle oder Unwetter wird nach Ermessen über die Erstattung des Ticketpreises entschieden. In allen anderen Fällen wird gezahlt.

Weitere Informationen und den Flyer "Pünktlichkeit" zum Runterladen finden Sie auf der Internetseite der MVG.

 

 


Stand: 01.09.2011

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