Antragsannahme
Für die Gewährung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beinhalten die Regelleistungen und die angemessenen Unterkunftskosten.
Antrag stellen
Die Leistungen, die Ihnen durch die Sozialagentur bewilligt werden können, sind antragsabhängig, das heißt ohne einen entsprechenden Antrag können keine Leistungen gewährt werden. Der Antrag erfasst alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Wie geht es weiter?
Im Rahmen der Antragsannahme wird ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld geprüft. Sollten Sie anspruchsberechtigt sein, erhalten Sie einen gesonderten Termin zur Antragsstellung. Ferner erhalten Sie direkt einen Termin zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung und dem Profiling im Zielpunkt.Job.
Die Antragsannahme erreichen Sie montags, dienstags, donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 bis 13.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr.
Styrumer Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Sozialagentur Styrum.
Für alle anderen Stadtteile wenden sich Sie sich bitte an den Standort Easy-Tower.
Kontakt
Stand: 08.05.2015
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