Kosten der Unterkunft
Neben der Regelleistung werden Unterkunfts- und Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
In Mülheim an der Ruhr gelten ab 1. August 2020 folgende Kosten der Unterkunft (KdU) als angemessen:
Größe der Bedarfs-gemeinschaft (Anzahl der Personen) |
Anspruch Wohnfläche bis zu |
Neue KdU-Obergrenze nettokalt/qm |
Neue KdU-Obergrenze-nettokalt /gesamt |
Neue KdU-Obergrenze-Betriebs-kosten/qm (ohne Heizkosten) |
Neue KdU-Obergrenze-Betriebs-kosten/qm (ohne Heizkosten) |
Neue KdU-Obergrenze bruttokalt /gesamt |
1 | 50 qm | 6,00 Euro | 300,00 Euro | 2,29 Euro | 8,29 Euro | 414,50 Euro |
2 | 65 qm | 5,92 Euro | 384,80 Euro | 2,29 Euro | 8,21 Euro | 533,65 Euro |
3 | 80 qm | 5,84 Euro | 467,20 Euro | 2,29 Euro | 8,13 Euro | 650,40 Euro |
4 | 95 qm | 5,95 Euro | 565,25 Euro | 2,29 Euro | 8,24 Euro | 782,80 Euro |
5 | 110 qm | 5,92 Euro | 651,20 Euro | 2,29 Euro | 8,21 Euro | 903,10 Euro |
Jede weitere Person | Zzgl. 15 qm je Person | Zzgl. 5,83 Euro je Person/je qm | Zzgl. 87,45 Euro je Person | Zzgl. je 2,29 Euro je Person/je qm | Zzgl. je 8,12 Euro je Person/je qm | Zzgl. 121,80 Euro je Person |
Bei der Erstellung des schlüssigen Konzeptes wird ein Klimabonus hierin berücksichtigt.
Sofern die Wohnung einer oder eines Leistungsberechtigten einen höheren Energieeffizienzstandard aufweist beziehungsweise ein geringerer Verbrauchskennwert vorliegt, kann vor dem Hintergrund geringerer Heizkosten eine höhere Obergrenze gewährt werden. Der Klimabonus ist gestaffelt nach dem Verbrauchswert des Energieausweises und unterteilt sich in zwei Stufen.
Die erste Stufe ist anzuwenden für Wohnungen beziehungsweise Gebäude, die einen Verbrauchskennwert von unter 110 Kilowatt pro Stunde und Quadratmeter - kWh/qm - (ohne Warmwasser) beziehungsweise unter 125 kWh/qm (mit Warmwasser) aufweisen. Für diese Unterkünfte kann ein Klimabonus von 0,25 Euro je qm gewährt werden.
Für die zweite Stufe mit einem Verbrauchswert unter 60 kWh/qm (ohne Warmwasser) beziehungsweise unter 75 kWh/qm (mit Warmwasser) kann ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 0,65 Euro je Quadratmeter als Klimabonus gewährt werden.
(Stand: 7. September 2020)
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie durch Ihre Ansprechperson aus dem Bereich der Leistungsgewährung.
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Stand: 21.10.2020
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