Was ist der Regelbedarf?
Zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab dem 1. Januar 2023 Bürgergeld, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte beziehen Sozialgeld. Es handelt sich dabei um den sogenannten Regelbedarf.
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt und deckt laufende und einmalige Bedarfe ab.
Tabelle Regelbedarf Bürgergeld / Sozialgeld ab 1. Januar 2023
Alleinstehende, Alleinerziehende, Personen mit minderjährigen Partner*innen |
100 % | 502 Euro |
Volljährige Partner*innen | 90 % | je 451 Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung der |
80 % | 402 Euro |
Kinder oder Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur |
420 Euro | |
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. |
348 Euro | |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres |
318 Euro |
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie durch Ihre Ansprechperson aus dem Bereich der Leistungsgewährung.
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Stand: 15.12.2022
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