Archiv-Beitrag vom 15.05.2013Bund legt Änderung der Spielverordnung vor

Archiv-Beitrag vom 15.05.2013Bund legt Änderung der Spielverordnung vor

Logo des deutschen StädtetagesOB Mühlenfeld fordert drastische Einschränkungen im Automaten-Glücksspiel

Der Deutsche Städtetag fordert Bund und Länder auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Spielsucht einzudämmen und in diesem Bereich eine wirksame Suchtprävention zu gewährleisten. „Vor allem die Ausbreitung des Automaten-Glücksspiels muss endlich wirkungsvoll bekämpft werden. Wir haben es hier mit einem ernstzunehmenden gesellschaftspolitischen Problem zu tun“, so die Vize-Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf der neuen Spielverordnung müsse in mehreren Punkten verschärft werden, sind sich die DST-Mitglieder einige, so Mühlenfeld.
Die Liberalisierung der Spielverordnung 2006 habe zu einer enormen Ausweitung der Spielgelegenheiten und der Spielaktivitäten geführt. Die Zahl der Glücksspielautomaten habe seither um ein Drittel auf über 240.000 zugenommen.
Die Branche setze inzwischen jährlich 18,1 Milliarden Euro um. Rund eine halbe Million Bundesbürger weisen seriösen Schätzungen zufolge ein Spielsucht-Verhalten oder zumindest ein problematisches Spielverhalten auf – besonders ausgeprägt in der Gruppe der 18- bis 23jährigen. Drei Viertel aller Spielsüchtigen geben dabei die Geldspielgeräte als Einstiegsursache ihrer Sucht an.
Die Zahlen für Mülheim sprechen ebenfalls für sich: In 62 Spielhallen werden 637 Geldspielgeräte betrieben. Dazu kommen nochmals rund 170 Geräte in Mülheimer Gaststätten.

Glückspielautomaten sind auch in Mülheim zahlreich vorhanden."Die sozialen Folgen einer weiter um sich greifenden Spielsucht dürfen nicht länger hingenommen werden. Und Spiel- und Automatenhallen dürfen unsere Städte nicht verschandeln. Hier muss dringend gegengesteuert werden", so die Mülheimer Oberbürgermeisterin.
Nach der neuen Spielverordnung soll zwar in Gaststätten die zulässige Zahl an Geldspielgeräten von drei auf eins begrenzt werden. Es sei aber nicht nachvollziehbar, warum überhaupt solche Geräte in Gaststätten stehen müssten.
„Ein Verbot von Geldspielgeräten in Gaststätten wäre ein klares Signal, dass die Bundesregierung die Bekämpfung der Spielsucht wirklich ernsthaft angeht“. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert ein solches Verbot, insbesondere weil das Spielverbot für unter 18jährige in Gaststätten zumeist nicht eingehalten werde.
Ein weiterer Kritikpunkt des Deutschen Städtetages bezieht sich darauf, dass nach den Vorstellungen der Bundesregierung auch künftig sogenannte Punktespiele erlaubt sein sollen. Diese erhöhen nach Auffassung von Suchtexperten das Suchtpotenzial nochmals beträchtlich. Mühlenfeld: „Es ist unbegreiflich, warum der Gesetzgeber dem Einfallsreichtum der Automatenindustrie hier nicht wesentlich engere Grenzen zieht.“ Ein Verbot der Punktespiele sei die angemessene Lösung.
Im Übrigen müsse darüber diskutiert werden, ob nicht auch in Spielhallen nur noch Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeiten zulässig sein sollten. So hat sich gerade der von den Ländern eingesetzte Fachbeirat Glücksspielsucht ausdrücklich dafür ausgesprochen, Glücksspielautomaten nur mehr in Spielcasinos zuzulassen, in denen Jugendlichen und Spielsüchtigen der Zugang wirkungsvoll verwehrt werden kann. „Man muss sich schon fragen, warum sich der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung, von dem im Glücksspielstaatsvertrag der Länder die Rede ist, nicht auch hinreichend an Spielgeräten verwirklichen lässt, die keine Gewinn- oder eben auch dramatische Verlustmöglichkeiten anbieten?“
Die neue Spielverordnung müsse jedenfalls nochmals auf den Prüfstand. Wenn Deutschland den Anforderungen der EU-Kommission an eine systematische Begrenzung von Wett- und Spielaktivitäten genügen wolle, müsse hier ein deutlich strengerer Maßstab angelegt werden, so die stellvertretende Städtetagspräsidentin.

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Stand: 15.05.2013

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