Eingliederungsvereinbarung

Eingliederungsvereinbarung

In der Eingliederungsvereinbarung wird festgehalten, wie das Jobcenter Sie auf Ihrem Weg in Arbeit unterstützt (beispielsweise durch Übernahme der Bewerbungskosten) und welchen Beitrag Sie leisten (beispielsweise Anzahl der Bewerbungsbemühungen pro Monat). Die Eingliederungsvereinbarung ist grundsätzlich das Ergebnis der gemeinsamen Planung mit Ihrer Ansprechperson im Casemanagement.

Die Eingliederungsvereinbarung wird in der Regel für die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit wird sie fortgeschrieben.

Sollte bereits vor Ablauf der sechs Monate sichtbar werden, dass die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden können, kann die Eingliederungsvereinbarung bereits früher angepasst werden. Dies geschieht stets in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrer Ansprechperson im Casemanagement. Dabei werden die bis dahin erreichten Schritte berücksichtigt.

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Stand: 09.08.2022

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