Archiv-Beitrag vom 09.07.2012Erhöhung der Personalkosten und Sachkostenzuschüsse für die OGS hat Konsequenzen

Archiv-Beitrag vom 09.07.2012Erhöhung der Personalkosten und Sachkostenzuschüsse für die OGS hat Konsequenzen

Der Rat der Stadt hat in seiner letzen Sitzung die Erhöhung der Personalkostenzuschüsse um 12,5 % und Sachkostenzuschüsse von 1000 Euro auf 1200 Euro pro Betreuungsgruppe für die freien Träger im Rahmen der Weiterführung der Rahmenvereinbarungen zur Offenen Ganztagsschulen beschlossen.

Zur Deckung dieser Mehraufwendungen, die den städtischen Haushalt in 2012 mit rund 200.000 Euro und im Jahr 2013 mit rund 600.000 Euro belasten, hat der Rat der Stadt festgelegt,

  • 1. die Zuschüsse an die Träger der Offenen Ganztagsschulen für Kooperationspartner zu reduzieren und
  •  2. in der Elternbeitragssatzung
     a) den Einkommensbegriff und
     b) die Beitragshöhe in mehreren Einkommensstufen

zu ändern.

Zur Erläuterung:

Seit August 2006 wird das zu versteuernde Einkommen für die Ermittlung der Elternbeiträge zu Grunde gelegt. Das heißt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden außer den Kinderfreibeträgen zum Beispiel Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie diverse Freibeträge berücksichtigt. Diese Berechnungsgrundlage führte zu Einnahmeausfällen seitens der Stadt.
Bereits im Jahre 2010 wurde dies von den Rechnungsprüfern beanstandet und die Rückkehr zum vorherigen Einkommensbegriff angeregt. Hier werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte nur die Werbungskosten berücksichtigt. Aus sozialen Gründen wird jedoch weiterhin der Kinderfreibetrag bereits ab dem 1. Kind von dem zu berücksichtigenden Einkommen abgezogen.
Dies wird dazu führen, dass künftig rund 50 % der Eltern eine Einkommensstufe höher eingestuft werden müssen. Unter diesem Aspekt wurden – um die Steigerungsraten in den unteren Einkommensstufen möglichst gering zu halten – die Einkommensstufen entsprechend angepasst.

Ein weiteres Kriterium für die Änderung des Einkommensbegriffs ist durch das Abrechnungsverfahren der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen gegeben. Hier wird ein  Elternbeitrag in Höhe von 19 % der Betriebskosten zugrunde gelegt. Ob die Beiträge tatsächlich erzielt werden ist hierbei nicht entscheidend.  Für die Stadt Mülheim werden daher zirka 5,5 Mio. Euro (19 %) Elternbeiträge angerechnet, obwohl tatsächlich nur rund 3,2 Mio. Euro (ca. 11 %)  eingenommen werden.
Im Hinblick auf das entstandene Defizit wurde folgender Lösungsweg erarbeitet – mit dem Ziel, die Erhöhung der Elternbeiträge auf einem angemessenen und sozial vertretbaren Niveau zu halten

  • Berücksichtigung des Kinderfreibetrages ab dem 1. Kind
  • Änderung der Beitragsstufen
    (Reduzierung in den unteren / Erhöhung in den oberen Einkommensstufen)
  • Änderung des Einkommensbegriffs
  • bisherige Freistellungs- und Ermäßigungstatbestände bleiben unverändert.

Beitragstabellen Kita, OGS und Kindertagespflege


Im direkten interkommunalen Bereich liegt Mülheim mit den neuen Beiträgen insgesamt im Mittelfeld.
Deutliche Vorzüge der Mülheimer Regelung im Sinne der Familien sind:

  • die abzugsfähigen Kinderfreibeträge in Höhe von je 7.008 Euro je Kind und
  • die Geschwisterkindregelung zwischen OGS- und Kita-Kindern.


Alle Eltern werden in Kürze schriftlich informiert. Die neuen Bescheide für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2012/2013 werden den Erziehungsberechtigten im Laufe der nächsten Wochen zugehen. Die bereits erteilten Beitragsbescheide für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder beziehungsweise für die Offene Ganztagsschule behalten bis dahin ihre Gültigkeit.

Kontakt


Stand: 09.07.2012

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