Archiv-Beitrag vom 25.03.2013Günstig in die eigenen vier Wände

Archiv-Beitrag vom 25.03.2013Günstig in die eigenen vier Wände

mit Fördermitteln des Landes NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auch im Jahr 2013 wieder den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mit zinsgünstigen Darlehen.

Es gibt Fördergelder für selbstgenutztes Wohneigentum.Der Fokus bei der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum liegt auf Familien mit Kindern. Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Angehörigen, können die Darlehen – je nach Einkommenssituation – beantragen. Eine Familie mit zwei Kindern kann, beispielsweise für eine neue Immobilie, bei einem Bruttojahreseinkommen von zirka 50.000 Euro, ein Darlehen in Höhe von 105.000 Euro erhalten. In Einzelfällen ist durch Gewährung von Freibeträgen (z. B. bei jungen Familien) ein höheres Einkommen zulässig.
Junge Familien die zum begünstigten Personenkreis gehören, erhalten damit unter anderem die Chance eine Immobilie im Rahmen des 100-Häuser-Programms günstig zu finanzieren. Dieses dritte, und vorerst letzte Projekt wird mit 44 Einfamilienhäusern im Von-Carnall-Weg realisiert. Erwerberfamilien, die nach den Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW förderberechtigt sind, erhalten zusätzlich einen Preisnachlass von der Stadt auf den Grundstückskaufpreis in Höhe von 15.000 Euro.

Für bereits vorhandenen Wohnraum stellt das Land NRW ebenfalls Fördermittel zur Verfügung. Hierbei ist eine Bewilligung von bis zu 80 % der für den Neubau/Ersterwerb maßgeblichen Förderdarlehen möglich.

Die Konditionen sind moderat: der Zinssatz beträgt lediglich 0,5 %. Die Tilgung im Neubaubereich liegt bei 1 % und bei Erwerb bestehenden Wohnraumes bei 2 %. Ein Verwaltungskostenbeitrag von jährlich 0,5 % wird zusätzlich erhoben.

Durch die Förderprogramme des Landes NRW bekommen junge Familien somit die Gelegenheit, sich den Traum vom Wohnen in den eigenen vier Wänden zu erfüllen.

Bitte beachten: Ein Antrag auf Förderung muss unbedingt vor Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages gestellt werden. Für eine Anschlussfinanzierung können keine Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen hält das Team der Wohnbauförderung des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 unter den folgenden Telefonnummern bereit:
0208/455-6410, -6412, -6414, -6417 und -6424.

Kontakt


Stand: 25.03.2013

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