Archiv-Beitrag vom 10.02.2012Hohe Trinkwasserqualität: "Mülheimer Verfahren" der RWW für Experten vorbildlich

Archiv-Beitrag vom 10.02.2012Hohe Trinkwasserqualität: "Mülheimer Verfahren" der RWW für Experten vorbildlich

Logo RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, Synagogenplatz 3, 45468 Mülheim an der Ruhr

Im jetzt veröffentlichten Statusbericht zur Strategie einer nachhaltigen Verbesserung der Gewässer- und Trinkwasserqualität in Nordrhein-Westfalen wird das Verfahren zur Trinkwasseraufbereitung der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft an der Ruhr als mustergültig angesehen.
Zu diesem Ergebnis kommt die Expertenkommission Programm „Reine Ruhr" zusammen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. So heißt es in dem 135 Seiten starkem Dokument: „Der systematische Aufbau der technischen Trinkwasseraufbereitungsanlagen und die Abfolge der einzelnen […] Behandlungsstufen im Verfahrensaufbau stellen sicher, dass jede stoffliche Belastung des Rohwassers […] abgeschieden werden kann und die Schadstoffe nicht ins Trinkwasser gelangen.“ Das von RWW vor mehr als 30 Jahren entwickelte Mülheimer Verfahren genießt somit große Anerkennung in der Wasserwirtschaft. Die RWW-Ruhrwasserwerke in Mülheim-Styrum, Mülheim-Dohne und Essen-Kettwig arbeiten nach diesem Verfahren. „Es freut uns natürlich besonders, dass so ein ausgewiesenes Expertengremium zu diesem Ergebnis kommt. Gleichzeitig ist es auch eine Bestätigung unserer langjährigen und intensiven Arbeit zur Zufriedenheit unserer Kunden“, freut sich RWW-Geschäftsführer Dr. Franz-Josef Schulte angesichts dieser Anerkennung.

In dem Bericht heißt es weiter, dass hinsichtlich des Status Quo der Trinkwasserförderung und -aufbereitung entlang der Ruhr festgehalten werden könne, dass die Wasserwerke von RWW praktisch den Stand der Technik repräsentieren. Damit, so das Gremium, sei gleichzeitig ein technischer Leistungsbeweis für die Definition „Stand der Technik“ erbracht.

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Stand: 13.02.2012

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