Archiv-Beitrag vom 26.06.2015Elternbeiträge werden erstattet – Anträge nicht erforderlich

Archiv-Beitrag vom 26.06.2015Elternbeiträge werden erstattet – Anträge nicht erforderlich

Kinderbetreuung durch Dritte

An insgesamt 17 Tagen wurde in den städtischen Kindertageseinrichtungen und städtisch geführten Offenen Ganztagsschulen gestreikt. Da den Eltern hierdurch erhebliche Probleme und Unannehmlichkeiten entstanden sind, hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 25. Juni 2015 beschlossen, die Elternbeiträge und die Verpflegungskosten für die Dauer des Streiks zu erstatten.

Das Amt für Kinder, Jugend und Schule wird mit der Rückzahlung der Elternbeiträge beziehungsweise mit einer Verrechnung der gezahlten Verpflegungskosten beginnen, sobald

  • sich die Tarifvertragsparteien abschließend über einen Tarifabschluss geeinigt haben und
  • der städtische Haushalt durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt wurde.

Es ist ein automatisiertes Erstattungsverfahren vorgesehen. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Angaben zur Berechnung des Erstattungsanspruchs wurden bereits während des Streiks beim Amt für Kinder, Jugend und Schule erfasst.

Ob gegenüber Dritten entstandene Kosten übernommen werden können, muss seitens der Verwaltung noch geprüft werden. Unmittelbar nach einer Beschlussfassung durch die politischen Gremien wird das Amt für Kinder, Jugend und Schule eine Pressemitteilung veröffentlichen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Antrag nicht erforderlich.

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Stand: 07.08.2017

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