Archiv-Beitrag vom 11.05.2017Land NRW fördert Mietwohnungsbau mit attraktiven Tilgungsnachlässen

Archiv-Beitrag vom 11.05.2017Land NRW fördert Mietwohnungsbau mit attraktiven Tilgungsnachlässen

Es gibt Fördergelder für den Hausbau und für barrierefreies Umbauen von Häusern und Wohnungen.Auch in diesem Jahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen wieder zinsgünstige Darlehen für den Mietwohnungsbau zur Verfügung.

Die Höhe der Darlehen richtet sich nach der Wohnungsgröße und der Einkommensgruppe der Mieterhaushalte. So können beispielsweise für einen Neubau in Mülheim an der Ruhr mit künftigen Mietern der Einkommensgruppe A (mit Wohnberechtigungsschein) pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche Fördermittel in Höhe von 1.605 Euro bewilligt werden. Dieser Betrag kann sich noch um Zusatzdarlehen in unterschiedlicher Höhe z. B. für den Einbau von Aufzügen, für sogenannte „kleine Wohnungen“ bis zu 62 Quadratmeter (m²), bei Passivhausstandard sowie für weitere besondere Tatbestände erhöhen.

Interessant für den Investor sind insbesondere die Tilgungsnachlässe (= Teilschulderlass) in Höhe von 15 % der Grundpauschalen und sogar 50 % für sämtliche Zusatzdarlehen. Ob und in welcher Höhe im nächsten Jahr weiterhin Tilgungsnachlässe gewährt werden können, ist derzeit noch ungewiss.

Die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt wahlweise 20 oder 25 Jahre. Während der ersten 10 Jahre ist das Darlehen zinsfrei, für die restliche Dauer der Zweckbindung beträgt der Zinssatz günstige 0,5 %. Danach erfolgt eine marktübliche Verzinsung. Es ist jedoch zu beachten, dass während der gesamten Dauer der Zweckbindung zusätzlich ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % erhoben wird. Die Tilgung beträgt 1 % jährlich, kann jedoch auf Antrag auf 2 % erhöht werden.
Die zulässige Mietobergrenze von zurzeit 5,25 Euro/m² wird in der Förderzusage festgesetzt und kann jährlich um 1,5 % erhöht werden.

Aber Achtung! Der Baubeginn darf erst nach Erteilung der Förderzusage erfolgen.

Weitere Informationen oder Termine für ein persönliches Beratungsgespräch erhalten Sie beim Team der Wohnbauförderung des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauför-derung unter den Telefonnummern 0208 / 455 -6412, -6417 oder -6424 oder aber im Internet unter https://www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/

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Stand: 11.05.2017

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