Archiv-Beitrag vom 03.06.2015Licht am Ende des Tunnels...?

Archiv-Beitrag vom 03.06.2015Licht am Ende des Tunnels...?

Aktuelle Informationen zum Schienenverkehrslärm der DB

Schienenverkehr als Lärmquelle/Umgebungslärm, Amt für Umweltschutz, Stadt Mülheim an der RuhrEnde letzten Jahres hat die Deutsche Bahn AG mitgeteilt, dass im Rahmen der Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes der Sanierungsbereich „Wetter“ mit den Mülheim betreffenden Schienenstrecken 2184 und 2291 bearbeitet wird. Der Bereich umfasst insgesamt zirka 10 km Schienenstrecke. Damit ist für den Bereich Schienenlärm mittel- bis langfristig die Voraussetzung zur Verbesserung der Lärmsituation gegeben. Nach erster Einschätzung des Amtes für Umweltschutz werden durch das Projekt die problematischen Bereiche entlang der Haupteisenbahnstrecke in Mülheim abgedeckt. „Wir sehen erstmals Licht am Ende des Tunnels“ so Gabriele Wegner, stellvertretende Amtsleiterin. Positiv bewertet sie auch, dass die lärmtechnischen Berechnungen, die als Grundlage für die später durchzuführenden Lärmsanierungsmaßnahmen dienen, ohne Berücksichtigung des früher üblichen Schienenbonus von 5dB auf Grundlage der zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen Schall 03 erfolgen werden. Das Umweltamt wird das Projekt im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger intensiv und kritisch begleiten.

Ebenfalls Ende 2014 wurden durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) die Lärmkarten der 2. Stufe der EU-Umgebungslärmkartierung zum Schienenverkehrslärm veröffentlicht. Die Kommunen wurden hiervon bei einem Termin im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW im letzten Jahr unterrichtet. Hierbei wurde allerdings deutlich, dass das Eisenbahnbundesamt unterschiedliche Zuständigkeiten für die Lärmaktionsplanung an Schienenstrecken innerhalb und außerhalb der Ballungsräume sah. Innerhalb der Ballungsräume wollte das EBA an der Lärmaktionsplanung lediglich mitwirken. Gegenüber dem Eisenbahnbundesamt vertraten die Ballungsraumkommunen in NRW, darunter auch die Stadt Mülheim die Auffassung, dass die Dringlichkeitsliste des Bundes zur Schienenlärmsanierung und die Ergebnisse der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung zusammengeführt werden müssen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Landesbehörden Mitte Mai bestätigt, dass sich die Zuständigkeit des EBA für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans unabhängig von der Siedlungsstruktur auf alle Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 Züge/a) erstreckt.

gemeinsam leise - Bürgerbeteiligung zur Mülheimer Lärmaktionsplanung Bürgerbeteiligung verlängert

Aufgrund dieser Entwicklung ist eine Beteiligung der Mülheimer Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des EBA über dessen Online-Portal grundsätzlich möglich. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung durch das EBA, die bereits am 15. April 2015 begonnen hat und ursprünglich am 31. Mai 2015 enden sollte, wurde daher aktuell bis zum 30. Juni 2015 verlängert. Das Amt für Umweltschutz hofft auf eine rege Beteiligung der Mülheimer Öffentlichkeit.

Externe Kontakte:

  • Lärmaktionsplanung EBA   
    Eisenbahn-Bundesamt
    Heinemannstraße 6
    53175 Bonn
    Telefon: 0228 / 9826-0
    E-Mail: lap@eba.bund.de
    Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de  

  • Lärmsanierung DB
    DB Projektbau GmbH
    Regionalbereich West
    Regionales Projektmanagement
    Lärmsanierung
    Hermann-Plünder-Straße 3
    Projektleitung Oliver Faber
    Telefon: 0221 / 141 - 71272

Kontakt


Stand: 03.06.2015

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