Archiv-Beitrag vom 08.02.2011Mülheim ist dabei: Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW eingelegt

Archiv-Beitrag vom 08.02.2011Mülheim ist dabei: Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW eingelegt

Am 7. Februar 2011 wurde fristgemäß die Verfassungsbeschwerde von 91 beschwerdeführenden Städten und Gemeinden gegen das Einheitslasten-abrechnungsgesetz des Landes NW beim Verfassungsgerichtshof NW in Münster eingelegt. Auch die Stadt Mülheim an der Ruhr ist dabei. Insgesamt beteiligen sich 233 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen an dem Verfahren oder unterstützen es finanziell. Das Einheitslastenabrechnungsgesetz, das Anfang 2010 verabschiedet worden war hatte ein neues Abrechnungsverfahren für die Beteiligung der Kommunen an den Kosten der deutschen Einheit eingeführt, durch das die Kommunen sich erheblich benachteiligt fühlen.

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt hängen vom Ausgang des Verfahrens ab und lassen sich derzeit nicht beziffern.

Zum Hintergrund:
Bereits im Dezember 2007 hatte der Verfassungsgerichtshof Münster dem Land aufgegeben, eine etwaige signifikante kommunale Überzahlung an den Einheitslasten des Landes auszugleichen. Wie die finanziellen Lasten des Landes aus der Deutschen Einheit genau zu berechnen sind, hatte das Gericht allerdings offen gelassen.
Als Reaktion auf dieses Urteil hat das Land den Kommunen im März 2008 Abschläge für die Jahre 2006, 2007 und 2008 in Höhe von insgesamt 650 Millionen Euro ausgezahlt. Mül-heim erhielt seinerzeit einen Betrag in Höhe von rd. 6,9 Millionen Euro zuviel gezahlter Solidarbeiträge erstattet.
Es folgten Gespräche zwischen (alter) Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden, die jedoch letztlich nicht mit einem einvernehmlichen Ergebnis endeten. Insbe-sondere gab es kein Einvernehmen über die Höhe der Einheitslasten. Wie umstritten dieses Thema ist, zeigt sich u. a. darin, dass es mittlerweile vier Gutachten gibt, die sich mit der Frage der einheitsbedingten Lasten beschäftigen.
Letztlich hat das Land im Dezember 2009 den Entwurf für ein "Einheitslastenabrechnungsgesetz" in den Landtag eingebracht, welches im Februar 2010 in Kraft trat. Zum Ausgleich aller sich bis einschließlich 2008 ergebenden Ansprü-che von Kommunen stellte das Land einen Betrag in Höhe von 251 Millionen Euro zur Verfügung, so dass zusammen mit den bereits im März 2008 gezahlten Abschlägen insgesamt 901 Millionen Euro an die Kommunen gezahlt wurden. Für Mülheim bedeutete dies eine weitere Erstattung in Höhe von rd. 2,5 Millionen Euro.
Bereits damals hatten die kommunalen Spitzenverbände angekündigt, die rechtliche Haltbarkeit des Gesetzes ggf. durch eine weitere Verfassungsklage überprüfen zu lassen.
Aus Sicht der NRW-Städte werden die bisher vom Land erstatteten Beträge als nicht ausreichend erachtet, um die bestehenden Ansprüche der Kommunen aus der kommunalen Überzahlung der Einheitslasten in den Jahren 2006 bis 2008 in vollem Umfange auszugleichen. Im Landeshaushalt sind bisher 375 Millionen Euro zurückgestellt. Die Abrechnung des Jahres 2009 erfolgt im Jahr 2011.
Darüber hinaus wird die bis zum Jahre 2019 im Grundsatz durch das Einheitslastenabrechnungsgesetz festgeschriebene Umstellung der Berechungsmethodik abgelehnt, da sie zu einer erheblichen Überzeichnung der Einheitslasten für die Kommunen führt. Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde sind offen. 

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Stand: 08.02.2011

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