Archiv-Beitrag vom 11.12.2013Neue Steuerbescheide ab 2014

Archiv-Beitrag vom 11.12.2013Neue Steuerbescheide ab 2014

Kein jährlicher Versand - Mahngebühren vermeiden

Steuern, Finanzen, Finanzamt, Steueramt, Veranlagung, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer

Der „Fachbereich Finanzen“ der Stadt weist vorsorglich nochmals daraufhin, dass für die Grundsteuer und die die Hundesteuer im Januar 2013 und ebenfalls für die neu eingeführte Zweitwohnungssteuer sogenannte Dauerbescheide versandt wurden beziehungsweises werden. Da diese ab dem Jahr 2013 bis zu einer steuerrelevanten Änderung ihre Gültigkeit behalten, entfällt somit ein jährlicher Versand von Steuerbescheiden.

Für das Jahr 2014 wurden, sofern keine Veränderung in der Veranlagung eingetreten ist, keine Steuerbescheide versandt. Der „Fachbereich Finanzen“ weist daher zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren dringend auf die rechtzeitige Überweisung von Steuerforderungen hin, sofern keine Daueraufträge bestehen oder Einzugsermächtigungen erteilt wurden.

Kontakt


Stand: 08.01.2014

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel