Archiv-Beitrag vom 02.06.2010Öffentlich-Private-Partnerschaft bei der Schulsanierung - Bezirksregierung genehmigt Finanzplan!

Archiv-Beitrag vom 02.06.2010Öffentlich-Private-Partnerschaft bei der Schulsanierung - Bezirksregierung genehmigt Finanzplan!

Am vergangenen Donnerstag (27.5.2010) beschloss der Rat die Auftragsvergabe über die Sanierung und Modernisierung der Luisenschule, der Karl-Ziegler-Schule und der Willy-Brandt-Gesamtschule sowie ergänzende Neubauten. Heute (2.6.) erhielt die Stadt Mülheim an der Ruhr die beantragte Genehmigung der Bezirksregierung zu dem Finanzierungskonzept des ÖPP-Vorhabens.

Schulsanierung - Sanierungs- und Reparaturarbeiten in den Ferien; Rollende PK zur Vorstellung der Maßnahmen am 30.7.2000 mit Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld

Es geht voran: Mülheims Schulsanierung nimmt Formen an.

 

Was bedeutet Öffentlich-Private Partnerschaften oder Public Private Partnership?
Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP), auch im Englischen Public Private Partnership genannt (PPP), ist ein mögliches Beschaffungselement zur Finanzierung kommunaler Projekte. Es kann nur dann ausgewählt werden, wenn es für die Kommune die wirtschaftlich beste Möglichkeit ist, und sie ist verpflichtet dies nachzuweisen. Dazu gibt es gesetzliche Grundlagen, die gemäß der Gemeindeordnung einzuhalten sind. Darüber hinaus gibt es das Regelwerk der vom Finanzministerium eingerichteten PPP-Task Force NRW.

ÖPP hat das Ziel, mit Hilfe einer langfristigen Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft, öffentliche Infrastrukturprojekte effizienter zu realisieren als in herkömmlicher Art und Weise. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die Umsetzung des ganzheitlichen und über den ganzen (Gebäude-)Lebenszyklus zielenden Ansatzes, d.h. Planung, Bau, Betrieb, Umnutzung und Verwertung von Gebäuden, Straßen, etc.

Vor diesem Hintergrund beinhaltet ÖPP eine zeit- und teilweise Übertragung von Aufgaben an einen privaten Partner, wie zum Beispiel das Sanieren, Finanzieren und Betreiben einer Schule, mit dem Ziel, das Risiko und die Aufgabenerfüllung partnerschaftlich zu teilen. Dann stellt nicht mehr allein die öffentliche Hand öffentliche Güter im Sinne einer kommunalen Daseinsvorsorge zur Verfügung, sondern sie lässt dies teilweise partnerschaftlich von privaten Unternehmen durchführen.

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Stand: 10.03.2011

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